Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Ablehnungsgründe

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Ablehnungsgründe

Es gibt verschiedene Gründe für die Ablehnung eines Sachverständigen. Hierzu gehören beispielsweise Befangenheit oder mangelnde Fachkunde.

Für die Befangenheit gibt es drei Stufen:
1. absolute Gründe: z.B. Verwandtschaft
2. relative Gründe: Freundschaft, Arbeitsverhältnis
3. selbst geschaffene Gründe, wie beispielsweise Fehler im Ablauf (z.B. in gerichtlichen Verfahren die Anhörung nur
    einer Partei usw.).