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Immobilienbewertung / Lexikon

Immobiliengutachter Sachverständige für Immobilien


Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Dipl.-Sachverständige (DIA), öffentlich bestellte u. vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten. Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung Goltoft, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. In den Städten Kiel, Hamburg, Rostock, Flensburg, Lübeck, Neumünster und Umgebung.
Fachbegriffe aus der Immobilienwirtschaft, hier leicht verständlich erklärt.


Bestandsmieten

Das bayerische Oberlandesgericht hat im Rechtsentscheid vom 19.3. 1981 (Allg.Reg. 7/81) den Begriff der Bestands- und Altmieten verwendet und diese auf Mietpreise bezogen, die z.B. während der letzten drei Jahre nicht neu festgelegt wurden. So werden zur Bestimmung der ortüblichen Vergleichsmiete nach § 558 Abs. 2 BGB (früher § 2 MHG) in der Praxis die Mietpreise nach Neumieten (erstmalige Vereinbarung) und Bestandsmieten (bestehende Mietverhältnisse, die währen der Vertragszeit angepasst oder geändert wurden) unterteilt.



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