Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Bewirtschaftungskosten

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Bewirtschaftungskosten

Als Bewirtschaftungskosten (BewK) werden die Ausgaben für die laufende Bewirtschaftung einer Immobilie bezeichnet.

Die Bewirtschaftungskosten werden nach § 18 der Wertermittlungsverordnung und auch nach § 24 der II. Berechnungsverordnung eingeteilt in:

  • Abschreibung
  • Betriebskosten
  • Instandhaltungskosten
  • Verwaltungskosten
  • Mietausfallwagnis

Die Bewirtschaftungskosten können bei vermieteten Flächen teilweise auf den Mieter umgelegt werden:

  • Bei einer Gewerbevermietung können alle BewK bis auf die Instandhaltungskosten von „Dach und Fach“ umgelegt
     werden.
  • Bei einer Wohnungsvermietung wird die Umlage begrenzt. Grundsätzlich können nur die Betriebskosten umgelegt
     werden. Begrenzt können Schönheitsreparaturen (entspricht einem Teil der Instandhaltungskosten) umgelegt
     werden.

Diese Regelungen ergeben sich unter anderem aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, Grundsatzurteilen und der Betriebskostenverordnung.

Somit können die Bewirtschaftungskosten auch eingeteilt werden in:

  • Umlagefähige Bewirtschaftungskosten, die dem Mieter in Rechnung gestellt werden können. Sie sind für den
     Vermieter ein durchlaufender Posten.
  • Nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten, die dem Mieter nicht in Rechnung gestellt werden können.