Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Eigentumswohnung

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Eigentumswohnung

Gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) haben Hausbesitzer und Bauherren die Möglichkeit, innerhalb eines Gebäudes eine einzelne Wohneinheit in eine Eigentumswohnung umzuwandeln.

Da ein Erwerber einer Eigentumswohnung einen Teil des Hauses und einen Teil des Grundstücks erwirbt, muss rechtlich zwischen dem Sondereigentum an der Wohnung selbst und dem dazugehörigen Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum (Gemeinschaftseigentum) unterschieden werden. Beide sind Bestandteile des Wohnungseigentums und untrennbar miteinander verbunden.

Dies bedeutet, dass beim Erwerb einer Eigentumswohnung das Sondereigentum an der Wohnung selbst und der zugehörige Miteigentumsanteil an gemeinschaftlichem Eigentum erworben wird. Im Gegensatz zum Wohnungseigentum wird von Teileigentum dann gesprochen, wenn es sich um Sondereigentum handelt, welches nicht zu Wohnzwecken dient (zum Beispiel: Laden- und Büroräume).