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Immobilienbewertung / Lexikon


Immobiliengutachter Sachverständige für Immobilien


Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Dipl.-Sachverständige (DIA), öffentlich bestellte u. vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten. Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung Schellhorn Preetz, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. In den Städten Kiel, Hamburg, Rostock, Flensburg, Lübeck, Neumünster und Umgebung.
Fachbegriffe aus der Immobilienwirtschaft, hier leicht verständlich erklärt.


Geschäftsverkehr, gewöhnlicher

Den gewöhnlichen Geschäftsverkehr kennzeichnen folgende Kriterien:
•   die Offenheit des Marktes (der Marktzugang darf nicht durch Vorschriften oder Eingriffe beschränkt sein)
•   die Freiheit der Marktteilnehmer, sich für oder gegen eine Grundstückstransaktion entscheiden zu können. (Sie dürfen
     nicht unter einem zeitlichen, oder wirtschaftlichen Druck oder gar einem rechtlichen Zwang bei ihrer Entscheidung
     stehen)
•   die Möglichkeit, sich Zugang zu Informationsquellen zu verschaffen, die für die Rationalisierung einer Entscheidung
     erforderlich sind.

Der gewöhnliche Geschäftsverkehr ist durch bestimmte Phänomene gekennzeichnet.

Auf der Anbieterseite erfolgt der Markzugang durch ein offenes oder chiffriertes Anbieten der Objekte in Zeitungen und anderen "Werbeträgern", durch Einschaltung von Maklern zur Interessentensuche oder eine sonstige gezielte Teilnahme am Geschäftsverkehr. Ähnlich verhalten sich im "gewöhnlichen Geschäftsverkehr" die "Interessenten".



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