Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Grunderwerbssteuer

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Grunderwerbssteuer

Grunderwerbsteuer fällt bei der Übertragung von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie von grundstücksgleichen Rechten (Erbpacht) an.

Grunderwerbsteuerfrei sind:
•   Übertragungen nach Ehescheidungen
•   Übertragungen an Verwandte in gerader Linie einschließlich deren Ehegatten und Kindern
•   evtl. Übertragungen durch Schenkung