Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Grundsteuermessbetrag

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Grundsteuermessbetrag

Der Grundsteuermessbetrag wird durch Anwendung einer Grundsteuermesszahl auf den Einheitswert des Grundstücks berechnet. Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft beträgt die Steuermesszahl 6 %. Für Grundstücke beträgt die Steuermesszahl zwischen 2,6 % und 3,5%.