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Immobilienbewertung / Lexikon


Immobiliengutachter Sachverständige für Immobilien


Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Dipl.-Sachverständige (DIA), öffentlich bestellte u. vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten. Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung Neuenkirchen (Dithmarschen), Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. In den Städten Kiel, Hamburg, Rostock, Flensburg, Lübeck, Neumünster und Umgebung.
Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung, hier leicht verständlich erklärt.


Hausanschluss

Als Hausanschluss bezeichnet man die Verbindungsstelle zwischen den Elektrizitäts-, Fernwärme-, Gas- und Wasserleitungen der Versorgungsunternehmen und den Leitungen der Verbraucher. Zum Hausanschluss gehört die Abzweigung am Versorgungsnetz außerhalb des Gebäudes, die Mauerdurchführung am Gebäude, sowie die Leitungen bis zur Hauptsicherung bzw. Hauptabsperreinrichtung innerhalb des Gebäudes. Außerhalb des Gebäudes muss für eine frostfreie Verlegung der Leitungsrohre gesorgt werden. Die Mauereinführung geschieht mittels einer Kernbohrung oder Mehrspartenbohrung. Letzteres ist ein Mehrsparten-Hausanschluss (MSH) welcher den Vorteil hat, alle Versorgungleitungen sowie Telekommunikationskabel platzsparend und zentral in den Hausanschlussraum überführen zu können. In die Kernbohrung wird wasserdicht ein Leerrohr verlegt durch welches wiederum wasserdicht die Versorgungsrohre geführt werden.

Der Begriff Hausanschluss findet auch Verwendung im Zusammenhang mit den Schmutzwasserleitungen eines Hauses. Dieser Anschluss befindet sich im Normalfall außerhalb des Gebäudes in einem frostfreien Übergabeschacht im Erdreich. Dort besteht die Möglichkeit die Schmutzwasserleitung zu prüfen und zu reinigen ohne Bauarbeiten durchführen zu müssen.

Wird ein Neubauvorhaben beendet, muss beim zuständigen Versorgungsunternehmen ein Antrag zur Ausführung des Hausanschlusses gestellt werden, welcher von den Stadtwerken oder einem beauftragten Unternehmen ausgeführt werden kann.



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