Ein Leitungsrecht ist ein beschränktes dingliches Recht an einem fremden Grundstück und beinhaltet das Recht, eine oder mehrere Leitungen (Strom, Gas, Fernwärme, Wasser, Abwasser, Telefon, usw.) auf dem fremden Grundstück zu verlegen und zu betreiben. Es wird als Belastung des betroffenen Grundstücks im Grundbuch eingetragen.