Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Leitungsrecht

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Leitungsrecht

Ein Leitungsrecht ist ein beschränktes dingliches Recht an einem fremden Grundstück und beinhaltet das Recht, eine oder mehrere Leitungen (Strom, Gas, Fernwärme, Wasser, Abwasser, Telefon, usw.) auf dem fremden Grundstück zu verlegen und zu betreiben. Es wird als Belastung des betroffenen Grundstücks im Grundbuch eingetragen.