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Immobilienbewertung / Lexikon


Immobiliengutachter Sachverständige für Immobilien


Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Dipl.-Sachverständige (DIA), öffentlich bestellte u. vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten. Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung Risum-Lindholm, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. In den Städten Kiel, Hamburg, Rostock, Flensburg, Lübeck, Neumünster und Umgebung.
Fachbegriffe aus der Immobilienwirtschaft, hier leicht verständlich erklärt.


Mietausfallwagnis

Vermieter von mit öffentlichen Geldern geförderten Wohnungen (Sozialwohnungen) dürfen lediglich eine sogenannte Kostenmiete verlangen, welche die Kosten für die Wohnung deckt. In die Berechnung der Kostenmiete darf aber das sogenannte Mietausfallwagnis mit eingerechnet werden. Für das Risiko, dass die Wohnung leer steht oder ein Mieter seinen Mietzahlungen nicht nachkommen kann, darf das Mietausfallwagnis mit zwei Prozent der Jahresmiete in die Berechnung mit einfließen. Dies ist in der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (BVO 2) festgelegt. Zusätzlich kann der Vermieter ein Umlageausfallwagnis von zwei Prozent der jährlichen Betriebskosten berechnen.



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