Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Bauerwartungsland

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Bauerwartungsland

Bauerwartungsland ist Land,
  • dessen Bebaubarkeit in naher Zukunft mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, zum Beispiel wegen der Nähe
     einer Stadt oder Gemeinde oder weil in der Nähe bereits erschlossene Gebiete liegen (subjektives
     Bauerwartungsland),
  • von dessen Bebaubarkeit in naher Zukunft auszugehen ist, da es im gemeindlichen Flächennutzungsplan als
     Baufläche dargestellt wurde (objektives Bauerwartungsland).

In Deutschland ist der Begriff des Bauerwartungslandes in § 4 Abs. 2 der Wertermittlungsverordnung des Bundes legaldefiniert. Er steht auf der Wertentwicklungstreppe bei einer gedachten Entwicklung des Bodens vom Ackerland zum Bauland auf der zweiten Stufe – oberhalb der Flächen der Land- und Forstwirtschaft (Ackerland), aber unterhalb von Rohbauland und baureifem Land.