Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Erschließung

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Erschließung

Erschließung bezeichnet sämtliche Maßnahmen, die erforderlich sind um eine Grundstück baureif zu machen.

Dazu gehören Arbeiten und Leistungen der Gemeinden für Straßen und Kanalbau, sowie der Versorgungsträger für Wasser- und Energieversorgung.

Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt.

Die Erschließungsanlagen sollen entsprechend den Erfordernissen der Bebauung und des Verkehrs kostengünstig hergestellt werden und spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden baulichen Anlagen benutzbar sein.

Ein Rechtsanspruch auf Erschließung besteht nicht.

Die Herstellung der Erschließungsanlagen setzt in der Regel einen Bebauungsplan voraus.