Immobilienbewertung / Immobiliensachverständige
Als Immobiliensachverständige sind wir bemüht unsere Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen klar und verständlich zu verfassen, trotzdem finden Sie innerhalb der Immobilienbewertung oder bei Hausgutachten Fachbegriffe aus der Immobilienwirtschaft, diese möchten wir hier leicht verständlich erklären.
Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist im deutschen Recht die zur Führung des Grundbuches berufene öffentliche Stelle.
Grundbuchämter sind die Amtsgerichte (§ 1 GBO).
Die Grundbuchämter führen die Bezeichnung des Amtsgerichts, zu dem sie gehören, ohne die Bezeichnung "Grundbuchamt".
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